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Rechte von Kleinkindern im Gefängnis mit ihren Müttern in Burundi
Eine schwangere oder stillende Frau wird inhaftiert, wenn ihr eine strafbare Handlung oder Tat vorgeworfen wird. In Burundi ist es im besten Interesse des Kindes, bei der Mutter im Gefängnis zu bleiben, wenn das Kind nicht älter als 3 Jahre ist.Das Gefängnis dient als Ort der Unterbringung und nicht als Ort der Inhaftierung des Kindes. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen ...

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